24-Stunden-Betreuung in häuslicher Gemeinschaft

Ihre Fragen
Alles, was Sie zur sog. 24-Stunden-Pflege wissen müssen

Menschen, die sich um die Versorgung eines/einer pflegebedürftigen Angehörigen kümmern müssen, stehen meisten vor einem Berg von Fragen, Regelungen, Gesetzen und Vorschriften, mit denen sie sich zuvor nie beschäftigen mussten. Die Unsicherheit ist groß, oft drängt die Zeit und natürlich geht es auch um Geld. Um Ihnen einen ersten Überblick zu geben, haben wir Ihnen einen kleinen Pflegeratgeber zusammengestellt und Ihre wichtigsten Fragen beantwortet.

Wenn Sie sich für die Vermittlung einer sog. 24-Stunden-Pflege von LambertzCare entscheiden, entscheiden Sie sich für einen seriösen Partner, der seine Verantwortung ernst nimmt und dessen Dienstleistung selbstverständlich mit dem geltenden Recht in Einklang steht.

Rechtliche Grundlagen
der sog. 24-Stunden-Pflege

Das gesetzliche Fundament der Entsendung von Betreuungspersonen nach Deutschland liefert die EWG-Verordnung Nr. 1408/71. Von LambertzCare vermittelte Betreuungskräfte sind in ihrem Heimatland gemeldet, entrichten dort Steuern und Sozialversicherungsbeiträge und dokumentieren dies durch einen Sozialversicherungsnachweis.

Die in der EU geltende Dienstleistungsfreiheit ermöglicht es Betreuungskräften auch, ihre Dienstleistung als selbstständige UnternehmerInnen in allen EU-Mitgliedsstaaten anzubieten. Wenn sie in Deutschland tätig werden, bedeutet das, dass sie hier ein Gewerbe angemeldet haben und sich den geltenden deutschen gewerbe- und steuerrechtlichen Vorschriften unterwerfen.

Pflegegrade: Wie ermittle ich den Pflegegrad eines Pflegebedürftigen?

Der Pflegegrad gibt an, wie pflegebedürftig eine Person ist. Ist sie nur ein bisschen schwach, sonst aber geistig fit und körperlich mobil oder sitzt sie im Rollstuhl und ist schwer dement? Je höher der Pflegegrad von 1 bis 5, umso schwerer die Beeinträchtigung und umso anspruchsvoller die Pflegetätigkeit, aber umso höher auch die monatliche Vergütung durch die Pflegeversicherung. Die Ermittlung des Pflegegrades ist relativ aufwändig. Zudem gibt es zwar handfeste Kriterien (1. Mobilität, 2. kognitive/kommunikative Fähigkeiten, 3. Verhalten und psychische Problemlagen, 4. Selbstversorgung, 5. selbstständige Bewältigung krankheits- oder therapiebedingter Anforderungen sowie 6. Gestaltung des Alltagslebens), aber mitunter ist die Einordnung auch eine Sache der Interpretation. Es gibt im Netz sogenannte Pflegegrad-Rechner (zum Beispiel unter www.pflege.de), doch liefern diese kein hundertprozentig verlässliches Ergebnis, auf das Sie sich berufen könnten, sondern lediglich eine Orientierungshilfe. Wenn Sie einen Antrag auf Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad gestellt haben, wird dieser zunächst durch einen Gutachter geprüft und der Pflegekasse empfohlen, die ihn dann abschließend bewilligt. Sollte Ihrem Antrag nicht stattgegeben werden, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch zu erheben.

LambertzCare: Individuell und zuverlässig

Pflegeversicherung, Pflegekasse, Pflegefinanzierung

Seit 1995 ergänzt die soziale Pflegeversicherung das deutsche Sozialversicherungssystem. Die Pflegeversicherung hat die Funktion, Pflege- und Betreuungsleistungen, wie sie etwa von ambulanten Pflegediensten oder häuslichen Pflegekräften sowie in Alten-, Pflege- und Wohnheimen erbracht wird. Das grenzt sie von der Krankenversicherung ab, die die Kosten für alle ambulant oder stationär erbrachten ärztlich verordneten medizinischen Leistungen abfängt. Die jährliche Beitragshöhe für die Pflegeversicherung hängt dabei stark vom jeweiligen Pflegegrad ab – ebenso wie die Leistungen, die die Pflegekasse schließlich übernimmt. Die fünf Pflegegrade haben zum 01. Januar 2017 die bis dahin geltenden drei Pflegestufen abgelöst.

Was ist die Pflegekasse?
Die Begriffe „Pflegever­sicherung“ und „Pflege­kasse“ werden im all­gemeinen Sprach­gebrauch oft ver­wechselt. Tat­sächlich ist die Pflege­kasse der Träger der sozialen Pflege­ver­sicherungen und an die Kranken­kasse an­ge­schlossen. Die Pflege­kasse erbringt die Leistungs­finan­zierung und zieht die Beiträge für die Pflege­ver­sicherung ein.
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Leistungen der Pflegekasse

Die Pflegekasse zahlt u. a.

  • Pflegegeld:
    Dabei handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss, auf den Menschen einen Anspruch haben, wenn Sie einen Angehörigen, Bekannten oder Freund zu Hause pflegen. Die Höhe des Pflegegelds ist abhängig vom Pflegegrad der pflegebdürftigen Person.
  • Pflegesachleistungen:
    Sie werden im § 36 SGB XI definiert und umfassen pflegerische Tätigkeiten die von professionellen Pflegekräften in ambulanter, Tages- oder Nachtpflege zu Hause für Personen der Pflegegrade 2 bis 5 erbracht werden. Beispiele für Pflegesachleistungen sind z. B. Ganzkörper- oder Teilwaschung im Bett, Hilfe beim Duschen oder Baden, Hilfe beim Ankleiden, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Hilfe beim Ausscheiden, Einkaufen, Zubereiten der Mahlzeiten und Reinigung der Wohnung.
  • Kombinationsleistungen:
    Dabei handelt es sich um eine Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung, die privat Pflegende in Anspruch nehmen können, wenn Sie Unterstützung durch eine professionelle Pflegekraft benötigen.
  • Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen:
    Diese Leistung dient dazu, privat Pflegende zu entlasten. Das Entlastungsgeld wird monatlich bezahlt und beträgt 125 Euro.
  • Leistungen zur Wohnraumanpassung:
    Die Pflegekasse fördert bauliche Maßnahmen, die etwa zur Barrierefreiheit nötig sind. So werden Badumbauten mit bis zu 4.000 Euro gefördert.
Ihre Fragen - Unsere Antworten

Ihre Fragen
unsere Antworten

Wenn Sie oder ein/e Angehörige/r Hilfe bei der Bewältigung des Alltags benötigt, aber zu Hause wohnen bleiben möchte.

LambertzCare vermittelt Hauswirtschaftskräfte aus Osteuropa, die für einen vorher festgelegten Zeitraum bei der pflegebedürftigen Person einziehen und Aufgaben der Grundpflege, der Haushaltsführung und der sozialen Aktivierung übernehmen.

Die Betreuungskräfte sind selbstständig und verfügen über viele Jahre Erfahrung in der Betreuung von Pflegebedürftigen. Es handelt sich aber ausdrücklich nicht um medizinisch ausgebildete Fachkräfte.

Die Betreuungskräfte aus Osteuropa kümmern sich um die sogenannte Grundpflege (Waschen, Anziehen, Hilfe beim Zubettgehen etc.), sie helfen im Haushalt, begleiten die pflegebedürftige Person zum Arzt oder zum Friseur und leisten ihr Gesellschaft. Sie dürfen keine Verbände wechseln, Medikamente verabreichen oder medizinische Geräte bedienen. Sind solche Tätigkeiten erforderlich, muss dafür ein Pflegedienst hinzugezogen werden.

Sie beziehen ein eigenes Zimmer mit Frischluftzufuhr, WLAN und Badnutzung in der Wohnung der pflegebedürftigen Person.

Vertragspartner ist Linara in Vertretung durch LambertzCare. Christina Lambertz ist während der Betreuungszeit für alle Fragen Ihr Ansprechpartner.

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Für mehr Details besuchen Sie unsere Seite "Kosten".

Nach Terminvereinbarung macht sich LambertzCare vor Ort ein Bild der pflegebedürftigen Person und der Anforderungen. Anhand dieses Besuches wird ein Anforderungsprofil erstellt und nach diesem Profil eine Vorauswahl infrage kommender Betreuungskräfte getroffen. Sie haben dann die Möglichkeit, sich in einem persönlichen Telefonat einen Eindruck von der Person zu verschaffen, bevor Sie sie verpflichten.

Üblicherweise vereinbaren wir einen Vertrag über zwei bis sechs Monate. Danach wird die Betreuungskraft durch eine andere abgelöst.

LambertzCare ist offizieller Regionalvertreter von Linara, einer der größten Vermittlungsagenturen für Pflegekräfte aus Osteuropa. Alle vermittelten Pflegekräfte haben sich über Jahre bewährt. Selbstverständlich kommen sie mit besten Referenzen zu Ihnen.

Pflegebedürftige Personen bleiben in ihrem vertrauten Umfeld und bewahren sich ein Stück ihrer Selbstständigkeit. Eine osteuropäische Pflegekraft ist darüber hinaus sehr schnell zu vermitteln, wohingegen Pflegeheime nicht nur teurer sind, sondern auch oft lange Wartelisten haben. Mit LambertzCare steht Ihnen außerdem über die gesamte Vertragslaufzeit ein persönlicher Gesprächspartner zur Verfügung.

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